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EU Verordnungen und österreichische Bundesgesetze
Für die Umsetzung von CITES bzw. der EU-Verordnung sind nationale Gesetze erforderlich. In Österreich wurden dazu die entsprechenden EU-Verordnungen zu Bundesgesetzen erklärt.
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Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung
Verordnung über die Unerheblichkeit beim Handel mit Exemplaren von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten > mehr + Downloads zu: Artenhandel-Unerheblichkeitsverordnung
12.05.2010, Lebensministerium II/4
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Artenhandelsgesetz
Bundesgesetz über die Überwachung des Handels mit Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten. > mehr + Downloads zu: Artenhandelsgesetz
17.03.2010, Lebensministerium II/4
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Artenkennzeichnungsverordung
Diese Verordnung regelt die Kennzeichnung lebender Wirbeltiere, sowie weitere Kennzeichnungsverpflichtungen laut EG VO 338/97. > mehr + Downloads zu: Artenkennzeichnungsverordung
31.10.2008, Lebensministerium II/4
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Tierschutzgesetz
Das Gesetz soll das Wohlbefinden nicht nur der Haustiere sondern auch der in Gefangenschaft gehaltenen (CITES) „Wildtiere“ gewährleisten, und regelt weiters auch ihre behördliche Meldepflicht. > mehr + Downloads zu: Tierschutzgesetz
13.05.2009, Lebensministerium II/4
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Tierhaltungsverordnung
Diese Verordnung legt Mindestanforderungen für die Haltung von Haus- und „Wildtieren“ fest. > mehr + Downloads zu: Tierhaltungsverordnung
31.10.2008, Lebensministerium II/4
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Anlagen zur Tierhaltungsverordnung
Hier finden Sie Mindestanforderungen für die Haltung von Säugern, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fischen. > mehr + Downloads zu: Anlagen zur Tierhaltungsverordnung
31.10.2008, Lebensministerium II/4
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EU-Verordnungen
Hier finden sie die Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union zur Regelung des Handels mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, inklusive der Dokumentenerfordernisse und anderer Auflagen für den Transport lebender Exemplare. > mehr + Downloads zu: EU-Verordnungen
16.08.2010, Lebensministerium II/4
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Wichtige Informationen ...
... zu CITES finden Sie auch noch unter "Zusätzliche Informationen".
23.10.2007, Lebensministerium II/4


