Umweltförderungen durch das Lebensministerium
Umweltförderungen helfen die Ziele der österreichischen Umweltpolitik zu erreichen. Inhaltliche Schwerpunkte der Umweltförderungen sind Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Luftreinhaltung, Schutz des Wassers und die Altlastensanierung.
Neben dem primären Ziel der Verbesserung des Umweltschutzes werden durch die Umweltförderungen auch Arbeitsplätze gesichert und geschaffen. Der Markt für Umwelttechnologien wird vergrößert. Die österreichischen Umwelttechnologie-Unternehmen werden für neue Märkte gestärkt.Umweltförderungen im Aufgabenbereich des Lebensministeriums:
1. Bundes-Umweltförderungen durch das Lebensministerium
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) ist für die folgenden Umweltförderungen zuständig:
1.1. Umweltförderungen im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG)
1993 trat das Österreichische Umweltförderungsgesetz (UFG) in Kraft. Seit 1993 bis einschließlich 2006 wurden in den Förderungsbereichen insgesamt 32.276 Projekte mit einer Förderungshöhe von 5,1 Milliarden Euro genehmigt. Die Folge war ein umweltrelevantes Investitionsvolumen von 16,8 Milliarden Euro. Der durchschnittliche Förderungssatz über alle Förderbereiche liegt in diesem Zeitraum bei 30,4 Prozent. Das hat in weiterer Folge über 200.000 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.
Im Jahr 2008 werden in etwa 90 Millionen Euro an Fördergeldern für die Umweltförderung im Rahmen des UFG zur Verfügung stehen.
Die Förderungsabwicklung der Umweltförderungen im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) wird von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) durchgeführt. Umfangreiche Informationen dazu sowie die Antragsformulare finden Sie unter www.public-consulting.at.
Das Umweltförderungsgesetz umfasst die folgenden Bereiche:
- Kommunale Siedlungswasserwirtschaft
- Betriebliche Abwassermaßnahmen
- Umweltförderung im Inland
- Umweltförderung im Ausland
- Altlastensanierung
- Forschungsförderung
- Kommunale Siedlungswasserwirtschaft im Rahmen des UFG
Im Vergleich zu 1993 mit 70 Prozent sind heute fast 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung an eine qualitativ höherwertige öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen.
Im Jahr 2006 wurden 1.961 Projekte mit 178,6 Mio. Euro und einem umweltrelevanten Investitionsvolumen in der Höhe von 712,9 Mio. Euro genehmigt.
Als Umwelteffekte der im Jahr 2006 genehmigten Projekte wurden in der Wasserversorgung 700 km Wasserleitungen, 59 Wasseraufbereitungsanlagen, ein Wasserspeicher und 118 Wasseraufschließungen (Quellen, Brunnen) genehmigt. 49.000 Einwohner werden mit diesen Wasserversorgungsprojekten versorgt.
Im Rahmen der Abwasserentsorgungsprojekte 2006 wurden 2.300 km Kanal genehmigt. Rund 30.000 Wohnobjekte mit ca. 114.000 Einwohnern konnten somit an die Kanalisation angeschlossen werden.
Seit der Novelle der Förderungsrichtlinien vom 1.1.2008 ist auch die Sanierung von Wasserversorgungsanlagen, die vor dem 1. April 1973 errichtet wurden, förderungsfähig. Die Sanierung von Wasserversorgungsanlagen wird nun mit 15 Prozent der Investitionskosten vom Bund gefördert wird. Die Sanierung von Abwasseranlagen war zuvor bereits förderungsfähig.
Insgesamt stehen bis 2013 für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft 1,06 Milliarden Euro zur Verfügung, für Sanierungsmaßnahmen in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung insgesamt 270 Millionen Euro.
- Betriebliche Abwassermaßnahmen im Rahmen des UFG
Im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung konnten im Jahr 2006 in Summe 289 Projekte mit insgesamt 6,1 Mio. Euro EFRE-kofinanziert werden. Diese kommen aus sämtlichen Förderungsbereichen der Umweltförderung im Inland.
Darüber hinaus werden in einigen Bundesländern Projekte der Siedlungswasserwirtschaft aus EFRE-Mitteln gefördert. Diese werden durch nationale Mitte kofinanziert. Die Abwicklung der EFRE-Förderung erfolgt durch die jeweiligen Landesstellen.
- Umweltförderung im In- und Ausland im Rahmen des UFG
Als Umwelteffekte der im Jahr 2006 genehmigten Projekte konnten 0,7 Mio. t CO2 /Jahr und 10,3 Mio. t CO2 bezogen auf die gesamte Nutzungsdauer vermieden werden. Die Umweltförderungen in den Bereichen Erneuerbare Energieträger, Energie aus biogenen Abfällen, effiziente Energienutzung, Mobilitätsmaßnahmen, klimarelevante Gase und Luftverbessernde Maßnahmen stellen wichtige Beiträge des Bundes zum Klimaschutz dar.
- Altlastensanierung im Rahmen des UFG
Im Altlastenatlas des Lebensministeriums waren Ende 2006 insgesamt 238 Flächen, bei denen eine erhebliche Umweltgefährdung festgestellt wurde. Als sicherungs- bzw. sanierungsbedürftige Altlasten ausgewiesen. Davon sind 78 Altlasten als bereits gesichert oder saniert vermerkt.
1.2. Umweltförderungen im Bereich des Programms zur Ländlichen Entwicklung 2007-2013
Das Lebensministerium fördert im Rahmen des "Programms zur Ländlichen Entwicklung 2007-2013“ auch Umweltleistungen.
Der Schwerpunkt 2 der ländlichen Entwicklung ist die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft. Ein Kernelement ist das Agrar-Umweltprogramm ÖPUL. Für das Agrar-Umweltprogramm stehen dabei jährlich rund 530 Millionen Euro zur Verfügung.
ÖPUL ist das „Österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft“. Ziel ist die Gewährleistung einer breiten Umweltorientierung der heimischen Landwirtschaft. Dabei geht es vor allem um den Boden- und Gewässerschutz sowie um den Erhalt der Artenvielfalt.
Weiters stehen im neuen Programm rund 175 Mio. Euro für forstliche Förderungsmaßnahmen zur Verfügung.
1.3. Umweltförderungen im Bereich des Klima:aktiv-Programms
- klima:aktiv mobil Förderungsprogramm
Das Förderungsprogramm richtet sich an die Zielgruppen Freizeit- und Tourismus, Betriebe, Städte, Gemeinden und Regionen sowie den Radfahrverkehr. Gefördert werden Maßnahmen zur Forcierung des Rad-, Fußgänger- und öffentlichen Verkehrs, die zu einer Verringerung oder Vermeidung von klimarelevanten Gasen bzw. Stickoxid- und Feinstaubemissionen führen.
Umfangreiche Informationen dazu sowie die Antragsformulare finden Sie hier.
2. Umweltförderungen im Rahmen des Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds wurde im Juli 2007 im österreichischen Nationalrat per Gesetz beschlossen. Er unterstützt die Bundesregierung bei der Umsetzung der Österreichischen Klimastrategie. Die Ziele des Klimafonds sind die Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung, die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen sowie die Steigerung der Forschungsquote.
Der Fonds ist für den Zeitraum von 2007 bis 2010 mit einem Fördervolumen von bis zu 500 Millionen Euro dotiert. Im Jahr 2007 standen 50 Millionen, im Jahr 2008 stehen 150 Millionen Euro zur Verfügung.
Mit den Fördergeldern sollen innovative Projekte unterstützt werden und Aufträge erteilt werden, die einen wesentlichen Beitrag für eine umweltfreundlichere und energieschonende Zukunft bringen. Entscheidende Kriterien sind dabei die Effizienz und die Nachhaltigkeit.
Projekte können im Rahmen der im Gesetz festgeschriebenen drei Programmlinien eingereicht werden:
- Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien und Klimaforschung,
- Forcierung von Projekten im Bereich des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, des umweltfreundlichen Güterverkehrs sowie von Mobilitätsmanagementprojekten und
- Forcierung von Projekten zur Unterstützung der Marktdurchdringung von klimarelevanten und nachhaltigen Energietechnologien.
3. Betriebliche Umweltförderung durch das EU-Programm EFRE
Die EU-Strukturfonds sind die Finanzierungsinstrumente der EU-Regionalpolitik. In Österreich stehen für die Periode 2007-2013 rund 1,461 Milliarden Euro Strukturfondsmittel zur Verfügung. Eine wesentliche Änderung in der Periode 2007-2013 gegenüber der Periode 2000–2006 ist, dass in Österreich das gesamte Bundesgebiet förderfähig wurde.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der Regionalprogramme. Die EFRE-Finanzmittel werden je nach Projekt durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Förderung der Weiterbildung und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wie auch durch Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung ergänzt.
Im Rahmen der betrieblichen Umweltförderung werden durch die Kommunalkredit Public Consulting in den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg EFRE-Mittel abgewickelt. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier.
11.01.2010, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit


