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Stau auf einer Autobahn
Foto: BMLFUW/UBA/Gröger

Österreichischer Biokraftstoffbericht

Die Biokraftstoffrichtlinie der EU gibt Richtwerte für den Einsatz von biogenen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor vor. Österreich muss wie alle Mitgliedstaaten die Daten zur Entwicklung der Biokraftstoffe in Form einer jährlichen Berichtspflicht an die Europäische Kommission übermitteln.

Die beiden Berichte, die hinsichtlich der Berichtspflicht nach Brüssel übermitteln werden müssen, werden im Auftrag des Lebensministeriums jährlich vom Umweltbundesamt erstellt.
 
Bericht über den Einsatz von Biokraftstoffen in Österreich gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2003/30/EG sowie der Bericht bezüglich Überwachung der Kraftstoffqualität der Republik Österreich (FQMS) gemäß Richtlinie 98/70/EG:
 

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01.09.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit